Reisedokumente und Impfungen
Für Kreuzfahrten ab 15.06.2023 gilt – keine COVID-19-Testpflicht sowie keine Mitreisebeschränkungen hinsichtlich Impfung / Genesung, sofern die Einreisebedingungen der Zielgebiete dies zulassen und keine verschärften Regeln bestehen. (Stand Mai 2023)
Nach aktuellem Stand sind alle Corona-bedingten Beschränkungen an Bord der HAMBURG aufgehoben. Sollten sich Änderungen zu Einreisevorschriften der Zielländer sowie zum Infektionsschutz an Bord ergeben, informieren wir Sie mit den Reiseunterlagen. Situationsbedingt und abhängig von behördlichen Entscheidungen sind kurzfristige Änderungen vorbehalten!
Bitte beachten Sie, dass sich Impfvorschriften jederzeit ändern können. Derzeit ist für folgende Reisen eine Gelbfieberimpfung nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. (Stand Mai 2023): HAM2823, HAM2923, HAM2424, HAM2524, HAM0225, HAM0325 und damit verbundene Kombireisen. Diese Impfung darf nur von bestimmten zugelassenen Ärzten bzw. Impfstellen durchgeführt werden.
Die Impfvorschriften finden Sie auch auf den jeweiligen Reiseseiten.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt oder beim CRM - Centrum für Reisemedizin in Düsseldorf (www.crm.de).
Unser aktuelles Hygiene- und Sicherheitskonzept finden Sie hier. Es wird ständig den aktuellen Gegebenheiten und behördlichen Vorgaben angepasst. Darüber hinaus werden Sie rechtzeitig vor Reisebeginn informiert.
Für diese Reisen benötigen wir vor Reiseantritt den besonderen und umfangreichen, ausgefüllten medizinischen Fragebogen, den Sie mit den Informationen zur Reise erhalten. Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und dienen Ihrer eigenen Sicherheit. Für diese Reisen ist eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport/Bergung vorgeschrieben.
Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Reisepasses bzw. Personalausweises sein.
Genaue Hinweise über die erforderlichen Reisepapiere erhalten Sie auf den Reiseseiten bzw. mit Ihrer vorvertraglichen Unterrichtung. Der Reisepass bzw. Personalausweis muss nach Vorschrift mancher Länder noch 3 – 6 Monate über den Reisetermin hinaus gültig sein. Die Bestimmungen gelten immer für deutsche Staatsangehörige. Staatsangehörige anderer Nationalitäten werden gebeten, sich vorab zu informieren. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie zu der Reise das Dokument mitnehmen, das Sie bei der Buchung vorgelegt haben und das auf Ihrer Anmeldung vermerkt ist. Während der Kreuzfahrt verbleibt Ihr Reisepass bzw. Personalausweis beim Zahlmeister. Falls erforderlich, wird er für die Landgänge ausgegeben. Wir bitten, folgendes zu beachten: Aufgrund europäischer Vorgaben sind alle Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit 26.06.2012 ungültig! Seitdem müssen alle Kinder bei Reisen ins Ausland (inklusive EU bzw. Schengen-Länder) über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern bleiben die bestehenden Dokumente trotz Eintrag gültig.
Hinweis "Großbritannien": Für die Einreise ist zwingend ein gültiger Reisepass erforderlich.
Derzeit gibt es auf verschiedenen Reisen Einreisevorschriften, die Sie auf den entsprechenden Reiseseiten im Detail finden. Darüber hinaus können sich auch kurzfristig behördlich bedingte Abweichungen ergeben. Über die geltenden Bestimmungen zum Zeitpunkt Ihrer Buchung werden Sie von uns vorab informiert. Fallen Kosten für Visa oder andere Ein- und Ausreisegebühren an, werden wir Ihnen diese über Ihr Bordkonto in Rechnung stellen. Für Gäste, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können andere Vorschriften gelten.
Hinweis „USA“: Bitte beachten Sie, dass US-Bürgern mit einem US-Pass und Gästen, die als Zweit-Pass einen US-Pass besitzen, die Teilnahme an den Reisen HAM2523, HAM2623 und HAM2723 und HAM1924 sowie an den damit verbundenen Kombireisen nicht möglich ist.
Hinweis „Brasilien“: Die Brasilianischen Behörden untersagen innerbrasilianische Unterbrechungen der Kreuzfahrt (mehrtägige Überlandausflüge) mit Zwischenausstieg in einem brasilianischen Hafen und späterem Wiedereinstieg in einem anderen brasilianischen Hafen. Landausflüge in den einzelnen Häfen sind davon nicht betroffen.
Stand Mai 2023. Ausführliche Informationen über Ihre benötigten Reisedokumente und Impfungen finden Sie auf den jeweiligen Reiseseiten.
Für Flusskreuzfahrten ab Juni 2023 gilt – keine COVID-19-Testpflicht sowie keine Mitreisebeschränkungen hinsichtlich Impfung / Genesung, sofern die Einreisebedingungen der Zielgebiete dies zulassen und keine verschärften Regeln bestehen. Nach aktuellem Stand sind alle Corona-bedingten Beschränkungen an Bord der Plantours- Flusskreuzfahrtschiffe aufgehoben. (Stand Mai 2023)
Sollten sich Änderungen zu Einreisevorschriften der Zielländer sowie zum Infektionsschutz an Bord ergeben, informieren wir Sie mit den Reiseunterlagen. Situationsbedingt und abhängig von regionalen behördlichen Vorgaben sind kurzfristige Änderungen vorbehalten!
Unser aktuelles Hygiene- und Sicherheitskonzept finden hier Es wird ständig den aktuellen Gegebenheiten und behördlichen Vorgaben angepasst. Darüber hinaus werden Sie rechtzeitig vor Reisebeginn informiert.
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (Stand Juli 2023). Alle anderen Nationalitäten bitte anfragen.
Für die Reise auf dem Mekong benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass, der noch bis 6 Monate nach Reiseende gültig ist (Stand Juli 2023). Darüber hinaus benötigen Sie für Kambodscha ein Visum. Für die Beantragung wird ein biometrisches Passbild sowie eine gültige Reise-Krankenversicherung benötigt. Für die Visagebühren und -beschaffung (fürdeutsche Staatsangehörige) fallen Kosten von ca. 95 € pro Person an. Für Vietnam benötigen deutsche Staatsbürger zurzeit kein Visum. Konsulatsgebühren und Bestimmungen können sich kurzfristig ändern. Nähere Informationen erhalten Sie von uns rechtzeitig vor Abreise. Alle anderen Nationalitäten wenden sich bitte an die zuständige Botschaft.
Stand Juli 2023. Ausführliche Informationen über Ihre benötigten Reisedokumente und Impfungen finden Sie auf den jeweiligen Reiseseiten.